Als Bewirtschaftung bezeichnet man die Inanspruchnahme sowie die Überwachung der im Haushaltsplan erteilten Ermächtigungen durch die Verwaltung im Rahmen des Haushaltsvollzugs.
Die Verwaltung hat bei der Bewirtschaftung des Haushaltsplans auf einen effizienten und effektiven Umgang mit den bereitgestellten Haushaltsmitteln zu achten.