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Sondernutzungsgebühren
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Sondernutzungsgebühren
Sondernutzungsgebühren bezeichnen von Kommunen erhobene
Gebühren, die für eine das übliche Maß überschreitende
Inanspruchnahme von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen zu entrichten sind. Sondernutzungsgebühren werden auf Basis einer kommunalen Satzung erhoben.
Sondernutzungen können z.B. sein: Verkaufsstände, Reklametafeln, Tische und Stühle zu gastronomischen Zwecken, Warenautomaten.
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