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Sunk Costs
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Sunk Costs
Sunk Costs (auch: versunkene Kosten, irreversible Kosten) sind
Kosten, die durch eine in der Vergangenheit liegende Entscheidung hervorgerufen wurden und heute
in ihrer Existenz und in ihrer Höhe nicht mehr abänderbar sind. Man kann die Kosten durch heutige
oder künftige Entscheidungen demnach nicht mehr vermeiden oder verringern.
Da sie nicht mehr beeinflussbar sind, handelt es sich bei Sunk Costs um Kosten, die bei heutigen oder
zukünftigen Entscheidungen (z.B.
Investitionsentscheidung) nicht ins Entscheidungskalkül einbezogen werden dürfen.
Beispiel zu Sunk Costs: Die Stadt Musterhausen habe eine Investitionsentscheidung (z.B. Tunnel)
getroffen. Das geplante Investitionsvolumen lag ursprünglich bei 50.000.000 Euro. Nach wenigen Jahren
stellt sich heraus, dass die 50.000.000 Euro (von denen 40.000.000 Euro bereits verausgabt wurden) viel
zu niedrig veranschlagt wurden. Tatsächlich wird das Investitionsprojekt insg. 250.000.000 Euro kosten.
Die Stadt steht nun vor den Entscheidung, ob das Projekt abgebrochen oder weiterverfolgt werden soll. Der
Abbruch des Projektes kostet annahmegemäß 10.000.000 Euro. Bei dieser Entscheidung dürfen die bereits
angefallenen Kosten von 40.000.000 Euro keine Berücksichtigung finden, da sie Sunk Costs darstellen. Die
Entscheidungsalternativen heißen demnach:
- Projekt weiterhin verfolgen bei Kosten von weiteren 210.000.000 Euro und hierfür das Investitionsobjekt,
d.h. den Tunnel, nach Fertigstellung nutzen können.
- Projekt abbrechen, Kosten von 10.000.000 Euro in Kauf nehmen und dafür das Investitionsobjekt nicht nutzen können.
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