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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Tarifvorsorge

Unter der Tarifvorsorge versteht man spezielle, im Haushalt bereitgestellte Finanzmittel. Die Finanzmittel in der Tarifvorsorge sollen sicherstellen, dass die aus Tarifverhandlungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern resultierenden, erhöhten Gehaltszahlungen auch tatsächlich geleistet werden können.

Siehe auch:
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen der 16 deutschen Bundesländer
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger