Unparteilichkeit bezeichnet einen
Handlungsmaßstab öffentlicher Verwaltungen. Unparteilichkeit liegt vor, wenn sich das Verwaltungshandeln
an objektiven Kriterien und nicht an persönlichen/subjektiven Ansichten und Präferenzen ausrichtet. Ferner wird in diesem Kontext gefordert,
dass sich das Verwaltungshandeln am Gemeinwohlinteresse orientiert.