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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Unparteilichkeit

Unparteilichkeit bezeichnet einen Handlungsmaßstab öffentlicher Verwaltungen. Unparteilichkeit liegt vor, wenn sich das Verwaltungshandeln an objektiven Kriterien und nicht an persönlichen/subjektiven Ansichten und Präferenzen ausrichtet. Ferner wird in diesem Kontext gefordert, dass sich das Verwaltungshandeln am Gemeinwohlinteresse orientiert.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger