Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » H » Handlungsmaßstäbe öffentlicher Verwaltungen

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Handlungsmaßstäbe öffentlicher Verwaltungen

Als Handlungsmaßstäbe öffentlicher Verwaltungen bezeichnet man mehrere Leitlinien, an die sich öffentliche Verwaltungen in ihrem Handeln ausrichten sollten. Die Handlungsmaßstäbe sind hierbei grundsätzlich in ihrer Gesamtheit zu berücksichtigen, d.h. im Falle von Zielkonflikten sollten sich Verwaltungen nicht auf einen oder mehrere Handlungsmaßstäbe fokussieren, sondern vielmehr eine ausgewogene Betrachtung sämtlicher Handlungsmaßstäbe anstreben.

Die Handlungsmaßstäbe öffentlicher Verwaltungen sind:
- Rechtmäßigkeit
- Sachgerechtigkeit
- Unparteilichkeit
- Rationalität
- Anpassungs- und Innovationsfähigkeit
- Effizienz und Effektivität (als Erfolgsmaßstäbe)

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger