Als Handlungsmaßstäbe öffentlicher Verwaltungen bezeichnet man mehrere Leitlinien, an die sich öffentliche Verwaltungen in
ihrem Handeln ausrichten sollten. Die Handlungsmaßstäbe sind hierbei grundsätzlich in ihrer Gesamtheit zu berücksichtigen, d.h.
im Falle von
Zielkonflikten sollten sich Verwaltungen nicht auf einen oder mehrere Handlungsmaßstäbe fokussieren, sondern
vielmehr eine ausgewogene Betrachtung sämtlicher Handlungsmaßstäbe anstreben.