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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Rationalität

Als Rationalität bezeichnet man einen Handlungsmaßstab öffentlicher Verwaltungen. Die Rationalität ist das nach Maßstab der Vernunft bestmögliche Verhältnis zwischen Mitteleinsatz und Erfolg. Im Kontext des öffentlichen Sektors wird unterschieden zwischen der politischen Rationalität, der sozialen Rationalität und der ökonomischen Rationalität.

Die Maxime der politischen Rationalität fordert, dass das Verwaltungshandeln an den aktuellen und zukünftigen Bedürfnissen der Bürger ausgerichtet ist und mit dem gesellschaftspolitischen Übereinkommen über die anzustrebenden (gemeinwohlorientierten) Ziele übereinstimmt. Für das Vorliegen von sozialer Rationalität wird gefordert, dass sich die Mitarbeiter einer öffentlichen Verwaltung mit den im Gemeinwohlinteresse wahrgenommenen Aufgaben identifizieren und das Ziel der Gemeinwohlmehrung auch impulsgebend fördern. Der Grundsatz der ökonomischen Rationalität fordert, dass das Verwaltungshandeln ferner an den Maßstäben der Effizienz und Effektivität ausgerichtet wird.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger