Das
Vertragscontrolling stellt
steuerungsrelevante Informationen zu bestehenden und künftigen Verträgen
einer Körperschaft zusammen. Dabei geht es u.a. um die Überwachung der Vertragspflichten - auch um zu
beanstandende Fehlleistungen rechtzeitig geltend machen zu können. Hierzu müssen Gewährleistungsfristen
bzw. weitere Verjährungsfristen erfasst werden.