Vergleiche zum Mitarbeiterstand mehrerer
Gebietskörperschaften werden häufig auf Grundlage von
Vollzeitäquivalenten (VZÄ) durchgeführt, um eine analoge
Vergleichsgrundlage auf Basis des Arbeitszeitfaktors
zu nutzen. Bei der Ermittlung von Vollzeitäquivalenten
werden z.B. Teilzeitbeschäftigte mit ihrem Anteil an der
Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten berücksichtigt.
Ansichten zum Status Quo und der Veränderung der
Vollzeitäquivalente können insb. der
Statistik über das Personal des öffentlichen Dienstes entnommen werden.