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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Vollzeitäquivalente (VZÄ)

Vergleiche zum Mitarbeiterstand mehrerer Gebietskörperschaften werden häufig auf Grundlage von Vollzeitäquivalenten (VZÄ) durchgeführt, um eine analoge Vergleichsgrundlage auf Basis des Arbeitszeitfaktors zu nutzen. Bei der Ermittlung von Vollzeitäquivalenten werden z.B. Teilzeitbeschäftigte mit ihrem Anteil an der Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten berücksichtigt. Ansichten zum Status Quo und der Veränderung der Vollzeitäquivalente können insb. der Statistik über das Personal des öffentlichen Dienstes entnommen werden.

Siehe hierzu auch:
- Links zu den online verfügbaren Statistiken über das Personal des öffentlichen Dienstes
- Blog-Einträge zum Thema "Personal & Versorgungsempfänger"

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger