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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Vorhaben

Als Vorhaben bezeichnet man in Österreich einen Vorgang, der einen in wirtschaftlicher, rechtlicher und/oder finanzieller Hinsicht einheitlichen Charakter hat.

Sofern es sich beim Gegenstand des Vorhabens um eine Investition in Sachanlagevermögen, immaterielle Vermögensgegenstände oder die Erbringung sonstiger Leistungen handelt, beinhaltet ein Vorhaben grundsätzlich alle sich hierauf beziehenden, sachlich abgrenzbaren und wirtschaftlich zusammengehörigen Leistungen, die i.d.R. auf Basis einer einheitlichen Planung erbracht werden.

Beispiel: Investitionsvorhaben.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger