Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » Z » Zuckerabgabe

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Zuckerabgabe

Die Zuckerabgabe (auch: Zuckersteuer) ist eine Verbrauchssteuer auf Zucker und/oder zuckerhaltige Lebensmittel (z.B. zuckerhaltige Limonade). Welche konkreten Lebensmittel der Zuckerabgabe unterliegen, hängt von den jeweiligen gesetzlichen Regelungen ab. Als Lenkungssteuer soll sie die besteuerten Lebensmittel verteuern und damit ihren Konsum verringern. Zugleich soll sie Lebensmittel-Hersteller dazu bewegen, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu reduzieren. Dadurch soll die Zuckerabgabe einen Beitrag zu einer gesünderen Ernährung leisten und externe Kosten (z.B. für das Gesundheitswesen) reduzieren.

Beispiele für Staaten, die eine Zuckerabgabe eingeführt haben, sind das Vereinigte Königreich, Irland und Mexiko.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger