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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Zuckersteuer

Die Zuckersteuer (auch: Zuckerabgabe) ist eine Verbrauchssteuer auf Zucker und/oder zuckerhaltige Lebensmittel (z.B. zuckerhaltige Limonade). Welche Lebensmittel konkret durch die Zuckersteuer besteuert werden, hängt von den jeweiligen gesetzlichen Regelungen ab. Als Lenkungssteuer soll sie die besteuerten Lebensmittel verteuern und dadurch ihren Konsum reduzieren. Zugleich soll sie Lebensmittel-Hersteller dazu bewegen, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu reduzieren. Dadurch soll die Zuckersteuer einen Beitrag zu einer gesünderen Ernährung leisten und externe Kosten (z.B. für das Gesundheitswesen) reduzieren.

Beispiele für Staaten, die eine Zuckersteuer eingeführt haben, sind Irland, Mexiko und das Vereinigte Königreich.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger