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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Zwischenkredit

Als Zwischenkredit (auch: Überbrückungskredit) bezeichnet man einen kurzfristigen Kredit, der dem Kreditnehmer dazu dient, eine Investition übergangsweise bis zu dem Zeitpunkt zu finanzieren, zu dem der eigentlich für diesen Investitionszweck vorgesehene langfristige Kredit verfügbar ist. Ein Zwischenkredit stellt insofern eine Form der Übergangsfinanzierung dar.

Siehe hierzu auch:
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Blog-Einträge zum Thema "Schuldenfreie Kommunen"
- Blog-Einträge zum Thema "Nachhaltigkeitssatzungen & kommunale Schuldenbremsen"
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Schuldenuhren zu den Staatsschulden der EU-Mitgliedsstaaten
- Schuldenuhr zur Staatsverschuldung der USA
- Schuldenuhren der EU-Mitgliedsstaaten


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger