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Geschlechtsspezifische Diversität im Public Corporate Governance Kodex des Landes NRW
Geschlechtsspezifische Diversität im Public Corporate Governance Kodex des Landes NRW
18. Oktober 2013 |
Autor: Marc Gnädinger
Die Rolle von Frauen in Führungspositionen privatwirtschaftlicher Unternehmen ist gegenwärtig verstärkt Gegenstand politischer Debatten.
Vereinzelt geraten in diesem Zusammenhang auch
öffentliche Unternehmen in den Fokus der Betrachtung. In zahlreichen Gebietskörperschaften
sind öffentliche Unternehmen von wesentlicher Bedeutung für die finanzielle Gesamtsituation.
Jüngstes Beispiel für die politische Relevanz des Themas ist der Koalitionsvertrag von SPD und Grünen in Niedersachsen. Hier wurde im
Unterkapitel "Landesbeteiligungen" auf S. 24 wörtlich formuliert:
"Die rot-grüne Koalition unterstützt die Bestrebungen, den Frauenanteil in Führungspositionen nachhaltig zu erhöhen. Bei Unternehmen,
an denen das Land als Anteilseigner beteiligt ist, wird sie bei eigenen Vorschlägen bzw. der Entsendung der Aufsichtsratsmitglieder im
Auftrag des Landes auf eine ausgeglichene Geschlechterquotierung von Frauen und Männern achten."
» Erneuerung und Zusammenhalt - Nachhaltige Politik für Niedersachsen - Koalitionsvertrag zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) Landesverband Niedersachsen und Bündnis 90/Die Grünen Landesverband Niedersachsen für die 17. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages 2013 bis 2018
Hrsg.: Niedersächsische Landesverbände von SPD und Bündnis 90/Die Grünen
Für die Staatsebene (d.h. Bund und Länder) haben einzelne Gebietskörperschaften sog.
"Public Corporate Governance Kodizes" (PCGK) aufgestellt.
Diese greifen den Aspekt der "Gender Diversity" in unterschiedlicher Intensität auf. So bleibt im Kontext der Beteiligung von Frauen an
Führungsfunktionen z.B. der Public Corporate Governance Kodex des Bundes hinter dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) zurück.
» Gender Diversity in Public Corporate Governance Kodizes, Blog-Eintrag vom 15. Mai 2013
Autor: Marc Gnädinger
In Nordrhein-Westfalen wurde nun (am 19.3.2013) ebenfalls ein solcher Kodex durch die Landesregierung beschlossen. Zuvor haben neben den drei
Stadtstaaten bereits die Länder Baden-Württemberg (verabschiedet am 8.1.2013) und Brandenburg (Neufassung am 21.9.2010) einen Kodex aufgestellt.
» Public Corporate Covernance Kodex des Landes Nordrhein-Westfalen (Stand 19.3.2013)
Hrsg.: Land Nordrhein-Westfalen
» Public Corporate Governance Kodex des Landes Baden-Württemberg einschließlich der Anmerkungen zur Anwendung
Hrsg.: Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg
» Corporate Governance Kodex für die Beteiligungen des Landes Brandenburg an privatrechtlichen Unternehmen (Neufassung 2010)
Hrsg.: Ministerium der Finanzen Brandenburg
In Bezug auf die Beteiligung von Frauen enthält der Kodex von Nordrhein-Westfalen interessante Aspekte, die deutlich über die
Regelungen des Bundes hinausgehen:
- Selbst bei Unternehmen, die dem Deutschen Corporate Governance Kodex unterliegen, findet der Public Corporate Governance Kodex nach 1.2.4. insoweit auf
diese Unternehmen Anwendung, wie er über den Deutschen Corporate Governance Kodex hinausgehende Regelungen zur gleichstellungsgerechten
Teilhabe von Frauen und Männern enthält.
- Bei der Geschäftsleitung soll nach 3.1.3 bei der Zusammensetzung auf Vielfalt (Diversity) geachtet werden, insb. soll auf eine
angemessene Berücksichtigung Angehöriger beider Geschlechter geachtet werden (Charakter einer Empfehlung unter Beachtung des
"comply or explain"-Prinzips).
- Nach 4.5.1 soll bei der Zusammensetzung des Überwachungsorgans auf Vielfalt geachtet werden. Angehörige beider Gelschlechter
sollten (Charakter der Anregung), vorbehaltlich weitergehender Regelungen des Landesgleichstellungsgesetzes, zu jeweils mindestens 40 Prozent, sollen
(Charakter der Empfehlung) aber zu jeweils mindestens 30 Prozent im Überwachungsorgan vertreten sein. Ab dem 1.1.2016 soll
(Charakter der Empfehlung) sich das Überwachungsorgan, vorbehaltlich weiterer Regelungen des Landesgleichstellungsgesetzes, zu jeweils mindestens
40 Prozent aus Angehörigen beider Geschlechter zusammensetzen.
- Im Rahmen des "Public Corporate Governance"-Berichtes wird das Thema der Geschlechtervielfalt nach 5.2 ebenfalls aufgegriffen.
Hiernach umfasst der Bericht eine Darstellung zu den jeweiligen Anteilen beider Geschlechter an der Gesamtzahl der Mitglieder des
Überwachungsorgans und der Geschäftsleitung sowie der Personen mit Führungsfunktionen.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter nachfolgendem Link:
» Linksammlung zu Beteiligungsrichtlinien und Public Corporate Governance Kodizes
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
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