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Kommunales Frühwarnsystem in Sachsen
Kommunales Frühwarnsystem in Sachsen
3. Februar 2014 |
Autor: Marc Gnädinger
In Sachsen gibt es seit dem Jahr 2003 ein sog. Kommunales Frühwarnsystem (FWS). Das System wird genutzt,
um frühzeitig Problemlagen in einzelnen Kommunen zu erkennen und die Betroffenen rechtzeitig unterstützen
zu können (Drs. 4/10315). Die Arbeit der Kommunalaufsicht wird durch das Kommunale Frühwarnsystem unterstützt.
Auf Beschluss des Landtages (Drs. 4/11369) werden die Ergebnisse des sächsischen Frühwarnsystems mittlerweile
im Internet der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. In der Begründung zu dem Antrag der
Datenveröffentlichung werden mehrere Gründe genannt, die aus Sicht der Antragsteller für die transparente
Darstellung der Daten im Internet sprechen. Unter anderem, so die Begründung, wird von der Veröffentlichung
eine Steigerung des finanzpolitischen Ehrgeizes der einzelnen Kommunen erwartet: Es sei zu erwarten, dass sich
eine Gemeinde in ihren Fundamentaldaten zum Haushalt nicht schlechter darstellen wolle als ihre Nachbargemeinden.
Zudem sei die Veröffentlichung Anlass für kommunalpolitisch Verantwortliche überzogene Prestigeprojekte in Frage
zu stellen und notwendige Sparmaßnahmen nach außen zu verteidigen.
» Sächsischer Landtag - Drucksache 4/10315
Hrsg.: Sächsischer Landtag
» Sächsischer Landtag - Drucksache 4/11369
Hrsg.: Sächsischer Landtag
Zur Umsetzung des parlamentarischen Auftrages wurde in Sachsen mit dem Staatsbetrieb "Sächsische Informatik Dienste" eine
Internetpräsentation konzipiert, die es ermöglicht, die im Rahmen des Kommunalen Frühwarnsystems relevanten Haushaltsdaten der Kommunen entweder über eine
kartographische Darstellung oder über eine
tabellarische Auflistung aufzurufen. Zusätzlich werden im Rahmen des Webauftrittes
Vergleichszahlen in Zeitreihen zu ausgewählten Kennziffern
und in der Differenzierung nach Kommunaltypen (kreisfreie oder kreisangehörige Gemeinden - differenziert nach Größenklassen)
angeboten. Als Herausgeber des jetzigen Internetauftrittes des Kommunalen Frühwarnsystems fungiert das
Sächsische Staatsministerium des Innern.
Bei den im Rahmen des Kommunalen Frühwarnsystems zugrunde gelegten Kennziffern handelt es sich im Wesentlichen um Haushaltskennzahlen, die gemäß einer ihnen beigemessenen Bedeutung nach einem Punktesystem bewertet werden. Auf Grundlage der Punktwerte erfolgt eine Einstufung in Kategorien:
- Kategorie A (grün): stabile Haushaltslage
- Kategorie B (gelb): hinreiche Leistungsfähigkeit
- Kategorie C (rosa): kritische Haushaltslage
- Kategorie D (rot): instabile Haushaltslage
Die Bedeutung von Kennziffern ist ebenfalls im Rahmen der im Freistaat Sachsen spätestens 2013 einzuführenden kommunalen
Doppik gegeben. Die verwendeten Kennziffern im Rahmen des Kommunalen Frühwarnsystems differenzieren zwischen
kameraler/doppischer Logik
(unterteilt in Frühwarnsystem Kameralistik und Frühwarnsystem Doppik). Die einzelnen Kennziffern und die je nach Ausprägung
vergebene Bewertung werden im Rahmen des Webauftrittes erklärt.
» Hinweise zur Internetpräsentation des Frühwarnsystems "Kommunale Haushalte"
Hrsg.: Sächsisches Staatsministerium des Innern
Nach der Internetstartseite des Kommunalen Frühwarnsystems soll mit dem System insb. Transparenz erhöht und die Information
der Bürger verstärkt werden. Ziel sei, durch eine offene Diskussion der Bürger und der kommunalpolitisch Verantwortlichen
über die Situation der Haushalte im Zusammenhang der Bevölkerungsentwicklung (Demographie) zu einer sachgerechten Prioritätensetzung
und einer Sicherstellung der langfristigen Leistungsfähigkeit der Kommunen zu gelangen.
In Bezug auf den augenscheinlichsten kommunalen Finanzkrisenindikator, die
Kassenkredite,
steht Sachsen heute im Vergleich zu vielen
anderen Ländern sehr gut dar. Die ursprünglich zur kurzfristigen Liquiditätssicherung angedachten Verbindlichkeiten spielen im
Durchschnitt der sächsischen Kommunen keine nennenswerte Rolle mehr. Gewiss ist diese Entwicklung bzw. dieser Umstand auf viele
Hintergründe zurückzuführen. Trotzdem liegt zumindest nahe, dass auch das Kommunale Frühwarnsystem hierzu einen Beitrag geleistet
hat bzw. einen Beitrag leistet. Zum 31.12.2003 lagen die Kassenkredite der sächsischen Kommunen noch bei 220 Mio. Euro, zum 31.12.2009
lagen sie bei nur noch 67 Mio. Euro (Quelle: Schuldenstatistik 2012 des Statistischen Bundesamtes).
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