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Nettokreditaufnahme von Bund und Ländern in Deutschland 2015 im Vergleich
Nettokreditaufnahme von Bund und Ländern in Deutschland 2015 im Vergleich
18. April 2016 |
Autor: Andreas Burth
Zur Beurteilung der Finanzlage von Gebietskörperschaften werden verschiedene Kennzahlen herangezogen. Beispiele sind der
Finanzierungssaldo, der
Kassenkreditbestand,
der Stand der Gesamtverschuldung und der
Primärsaldo.
Eine weitere Kenngröße ist die
Nettokreditaufnahme
(bzw. Nettokredittilgung) am Kreditmarkt als Saldo der Brutto-Schuldenaufnahme am Kreditmarkt
und der Schuldentilgung am Kreditmarkt. Für das Jahr 2015 hat das Bundesfinanzministerium bereits vorläufige Daten zur
Nettokreditaufnahme publiziert. Diese werden im vorliegenden Beitrag untersucht.
» Entwicklung der Länderhaushalte bis Dezember 2015 (vorläufiges Ergebnis)
Hrsg.: Bundesministerium der Finanzen
Betrachtet wird hier nur die Schuldenaufnahme/-tilgung am Kreditmarkt. Die Schuldenaufnahme/-tilgung bei öffentlichen Haushalten
bleibt aus Gründen der Datenverfügbarkeit außen vor. In den Daten der 13 Flächenländer sind die Kommunen nicht enthalten.
Für den Bund ist hinsichtlich des Jahres 2015 eine Nettokreditaufnahme von 0,0 Mio. Euro festzustellen. In der öffentlichen Diskussion wird dieser Befund auch als
"schwarze Null"
bezeichnet. In Anbetracht der enormen Schuldenlast des Bundes ist diese "schwarze Null"
als positives Zeichen für das Ziel solider Staatsfinanzen zu werten. Gleichwohl wird es zu einer Verringerung der Bundesverschuldung
in erster Linie eine Nettokredittilgung brauchen, d.h. das Volumen der Schuldentilgung sollte die Höhe der Brutto-Schuldenaufnahme
überschreiten. Eine Reduktion der Bundesschulden ist in wirtschaftlich stabilen Zeiten wichtig, um für etwaige Krisenzeiten über
finanzielle Puffer zu verfügen.
Wie der Bund sollten auch die Länder eine Nettokredittilgung (d.h. eine negative Nettokreditaufnahme) anstreben. Zehn Flächenländer und zwei
Stadtstaaten erreichen dieses Ziel im Jahr 2015. Einzig die Flächenländer Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen sowie der Stadtstaat
Bremen verfehlen das Ziel einer Nettokredittilgung. Für diese vier Länder wird es darauf ankommen, den Haushalt weiter konsequent zu konsolidieren (d.h.
Einnahmen erhöhen und/oder Ausgaben senken).
Eine Nettokreditaufnahme in Krisenzeiten (wie in Vergangenheit häufig geschehen) kann im Sinne des Konzepts der
antizyklischen Finanzpolitik
nur dann gerechtfertigt werden, wenn in den wirtschaftlich besseren Jahren (wie z.B. aktuell) auch
tatsächlich eine Nettokredittilgung erreicht wird. Gebietskörperschaften, die sowohl in Krisenjahren als auch in guten Jahren weiter Schulden
machen, berauben sich mittel- bis langfristig ihrer haushaltspolitischen Handlungsspielräume. Dies gilt umso mehr, sobald das derzeit sehr niedrige Zinsniveau
wieder auf ein "normales" Niveau steigt (und sich in der Folge die Zinsausgaben stark erhöhen).
Weitere Informationen zu den Bundes- und Länderfinanzen können Sie auf HaushaltsSteuerung.de beispielsweise auf folgenden Seiten abrufen.
» Bundeshaushalts-Uhr
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Haushaltsuhren der Länder
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Bund-Länder-Finanzausgleich in Deutschland
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Steueruhr zu den jährlichen Steuereinnahmen Deutschlands
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Gesamte Subventionen von Bund, Ländern und Gemeinden in Deutschland
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
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