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NKF-Befragung 2014 in Nordrhein-Westfalen
NKF-Befragung 2014 in Nordrhein-Westfalen
31. Mai 2014 |
Autor: Marc Gnädinger
Die nordrhein-westfälischen Kommunen haben ihr Rechnungswesen auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) umgestellt.
Seit dem NKF-Gesetz NRW (2005) werden die Aufsichtsbehörden der Kommunen regelmäßig zum aktuellen Sachstand bei den
Eröffnungsbilanzen,
Jahresabschlüssen und
Gesamtabschlüssen der Kommunen befragt. Die Umfrage zum Stichtag 1. Januar 2014 zeigt, dass sich insgesamt die Zahlen bei
den vorliegenden Jahresabschlüssen und bei den Gesamtabschlüssen verbessert haben. Zahlreiche Kommunen nehmen die in
das 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz aufgenommene Erleichterungsregelung für die Fertigstellung von Jahresabschlüssen
aus Vorjahren in Anspruch. Gleichwohl bleiben nach Angaben des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen
noch weitere Anstrengungen seitens der Kommunen nötig, um zeitnähere Daten zu erhalten.
Ausgewählte Inhalte der Befragung:
- Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen verfügen nach dieser Umfrage - mit Ausnahme einer Gemeinde - allesamt über eine
festgestellte Eröffnungsbilanz.
- Viele Kommunen konnten mit Hilfe der Erleichterungsregelung aus dem ersten NKF-Weiterentwicklungsgesetz zumindest ihre
Jahresabschlüsse bis einschließlich 2011 vorlegen. Die aktuelle Umfrage hat ergeben, dass mittlerweile 66 Prozent der Kommunen
über einen vom Rat festgestellten Abschluss des Jahres 2011 und der Vorjahre verfügen.
- Das Ergebnis der Umfrage für den Jahresabschluss 2012 zeigt, dass die ganz überwiegende Zahl der Kommunen die Rückstände
aus der Vergangenheit abgearbeitet haben oder sie im Laufe des Jahres 2014 abarbeiten werden. Lediglich 15 Prozent der Kommunen
planen nicht mit der Feststellung des Jahresabschlusses im laufenden Jahr.
» Das Neue Kommunale Finanzmanagement
Hrsg.: Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen
» NKF-Befragung 2014
Hrsg.: Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen
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