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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Staatsschuldenstand der 28 EU-Mitglieder zum 31.12.2015 nach Schuldenarten

Staatsschuldenstand der 28 EU-Mitglieder zum 31.12.2015 nach Schuldenarten
22. April 2016  |  Autor: Andreas Burth



Eurostat hat am 21.4.2016 neue Daten zu den Staatsfinanzen der 28 EU-Mitgliedsstaaten publiziert. Unter anderem ermöglicht der dieser Datensatz eine Untersuchung des Staatsschuldenstandes zum Stichtag 31.12.2015 differenziert nach verschiedenen Schuldenarten. Der vorliegende Beitrag hat eine Analyse dieser Schuldenstandsdaten zum Gegenstand.

Die verwendete Abgrenzung der Staatsverschuldung ist in diesem Blog-Eintrag jeweils der Staatsschuldenstand nach Maastricht-Vertrag. Im Staatsschuldenstand enthalten sind Schulden der Kern- und Extrahaushalte von Bund/Zentralstaat, Gliedstaaten, Kommunen und Sozialversicherung. Ausgewiesen werden die Schuldendaten im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukts (BIP) (sog. Staatsschuldenquote). Nach den Vorgaben des Maastricht-Vertrags sollte die Staatsschuldenquote nicht über 60,0 Prozent des nominalen BIP liegen.

Eurostat differenziert beim Schuldenstand zwischen folgenden Schuldenarten: Bargeld und Einlagen, kurz- und langfristige Schuldverschreibungen sowie kurz- und langfristige Kredite. Die Summe der Schulden der fünf Schuldenarten kann u.a. aufgrund von Rundungsdifferenzen von der Gesamtverschuldung nach Maastricht-Vertrag abweichen.

Bargeld sind Banknoten und Münzen, die eine Währungsbehörde ausgibt oder genehmigt. Unter die Einlagen fallen die Sichteinlagen und die sonstigen Einlagen. Sichteinlagen sind Einlagen, die auf Verlangen zum Nennwert in Bargeld umgetauscht und unmittelbar und ohne Einschränkung oder Einbuße zur Leistung von Zahlungen mit Scheck, Wechsel, Überweisung, Lastschrift oder anderen Direktzahlungsmitteln genutzt werden können. Sonstige Einlagen sind alle Einlagen außer den Sichteinlagen. Sonstige Einlagen können weder als Zahlungsmittel verwendet (außer bei Fälligkeit oder Ablauf einer vereinbarten Kündigungsfrist) noch ohne erhebliche Einschränkung oder Einbuße in Bargeld oder Sichteinlagen umgewandelt werden.

Schuldverschreibungen sind definiert als begebbare, d.h. umlauffähige Finanzinstrumente, die als Schuldtitel dienen. Die Umlauffähigkeit bezieht sich auf das Eigentum, das durch Übergabe oder Indossierung problemlos von einem auf den anderen Eigentümer übertragen werden kann. Um als umlauffähig zu gelten, muss eine Schuldverschreibung für einen möglichen Handel an einer organisierten Börse oder im Freiverkehr ausgestaltet sein; der Nachweis eines tatsächlichen Handels ist allerdings nicht erforderlich.

Kredite sind Zahlungsverpflichtungen, die entstehen, wenn Gläubiger Mittel an Schuldner entweder direkt oder unter Zwischenschaltung eines Vermittlers ausleihen und diese entweder in einem nicht begebbaren Titel oder gar nicht verbrieft sind.

Die Unterscheidung in kurz- und langfristige Schuldverschreibungen sowie kurz- und langfristige Kredite stellt auf die Ursprungslaufzeit der Schuldverschreibung bzw. des Kredits ab. Kurzfristige Schuldverschreibungen und Kredite haben eine Ursprungslaufzeit von höchstens einem Jahr. Hierunter fallen auch jederzeit auf Verlangen des Gläubigers zurückzahlbare Schuldverschreibungen und Kredite. Bei langfristigen Schuldverschreibungen und Krediten liegt entsprechend eine Ursprungslaufzeit von mehr als einem Jahr vor. Ebenfalls zu den die langfristigen Schuldverschreibungen und Krediten zählen Schuldverschreibungen und Kredite ohne Fälligkeitstermin.

Insgesamt 17 von 28 EU-Mitgliedern liegen bei der Gesamtverschuldung über der Schwelle von 60,0 Prozent des nominalen BIP. Am höchsten fällt der Schuldenstand in Griechenland aus (176,9 Prozent des nominalen BIP). Auf Rang 2 folgt Italien mit 132,7 Prozent des nominalen BIP. Portugal nimmt mit 129,0 Prozent des nominalen BIP den dritten Platz ein. Am geringsten verschuldet sind Estland (9,7 Prozent des nominalen BIP), Luxemburg (21,4 Prozent des nominalen BIP) und Bulgarien (26,7 Prozent des nominalen BIP). Deutschland liegt mit 71,2 Prozent des nominalen BIP um 11,2 Prozentpunkte über dem anzustrebenden Schwellenwert. Österreich überschreitet ihn mit 86,2 Prozent des nominalen BIP um 26,2 Prozentpunkte.

Der Großteil der EU-Staatsschulden entfällt auf die langfristigen Schuldverschreibungen. Der zweitgrößte Teil ist den langfristigen Krediten zuzurechnen. In einigen EU-Mitgliedern (z.B. Griechenland und Zypern) übersteigt das Volumen der langfristigen Kredite indes das Volumen der langfristigen Schuldverschreibungen. Die anderen Schuldenarten verzeichnen merklich geringere Werte. Vergleichsweise hohe Bestände kurzfristiger Schuldverschreibungen und Kredite finden sich z.B. in Frankreich, Schweden, Spanien und Ungarn. Hohe Schulden im Bereich "Bargeld und Einlagen" sind z.B. im Vereinigten Königreich sowie in Irland, Portugal und Italien zu beobachten.

Staatsschuldenstand der 28 EU-Mitglieder zum 31.12.2015 nach Schuldenarten (z.B. Schuldverschreibungen, Kredite) (in Prozent des nominalen BIP)

Weiterführende Informationen zu den Staatsfinanzen der EU-Mitglieder können Sie auf HaushaltsSteuerung.de z.B. unter folgenden Links abrufen.

» Schuldenuhren der EU-Mitgliedsstaaten
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Staatsverschuldung in der EU
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Zinsuhren von Deutschland und Österreich
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger