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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
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Anschaffungswertprinzip
Das Anschaffungswertprinzip besagt, dass die fortgeführten
Anschaffungs-
bzw.
Herstellungskosten
(AHK), also die AHK vermindert um
planmäßige Abschreibungen
, die wertmäßige Obergrenze für die
Vermögensbewertung
darstellen. Das bedeutet, dass durch
Zuschreibungen
die fortgeführten AHK nicht überschritten werden dürfen.
Das Anschaffungswertprinzip lässt sich als eine Konkretisierung des
Vorsichtsprinzips
verstehen.
© Andreas Burth, Marc Gnädinger |
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