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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Anschaffungswertprinzip

Das Anschaffungswertprinzip besagt, dass die fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (AHK), also die AHK vermindert um planmäßige Abschreibungen, die wertmäßige Obergrenze für die Vermögensbewertung darstellen. Das bedeutet, dass durch Zuschreibungen die fortgeführten AHK nicht überschritten werden dürfen.

Das Anschaffungswertprinzip lässt sich als eine Konkretisierung des Vorsichtsprinzips verstehen.

Siehe auch:
- Linksammlung zu Richtlinien aus dem Finanzbereich (u.a. Bewertungsrichtlinien)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger