Unterschiede im kommunalen
Haushaltsrecht
der einzelnen Bundesländer
existieren hinsichtlich der Bewertung im Rahmen
der erstmalig aufzustellenden Eröffnungsbilanz (u.a. deshalb, weil die
Anschaffungs- und Herstellungskosten in
vielen Fällen nicht mehr historisch belegt werden können oder eine
Ermittlung einen unverhältnismäßig hohen
Aufwand verursachen würde). Hier existieren mehrere zulässige Modelle, z.B.:
- Bewertung zu den (fortgeführten) Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK-Modell)
- Bewertung zu vorsichtig geschätzten Zeitwerten (Zeitwert-Modell)
In beiden Modellen sind Sonderregelungen für Bewertungserleichterungen vorgesehen. Welches Bewertungsmodell im jeweiligen Bundesland maßgeblich ist, entscheiden die Länder selbst. Baden-Württemberg und Hessen planen das AHK-Modell für die Bewertung in der Eröffnungsbilanz vorzuschreiben. Demgegenüber hat sich Nordrhein-Westfalen für das Zeitwert-Modell entschieden.