Gemischt-öffentlichen Betrieben sind Betriebe, an denen mehrere öffentliche Träger (z.B. Bund, Land, Kommune)
beteiligt sind.
Private Personen oder Organisationen (z.B. ein privatwirtschaftliches Unternehmen) sind an gemischt-öffentlichen Betrieben per Definition nicht beteiligt.
Betriebe, an denen sowohl Private als auch die öffentliche Hand beteiligt sind, heißen vielmehr
gemischtwirtschaftliche Betriebe.