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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Drohverlustrückstellung (DVR)

Drohverlustrückstellungen (DVR) sind eine Form der Rückstellungen. Sie sind für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden. Ein solcher drohender Verlust liegt vor, wenn die zu erwartenden Aufwendungen aus einem schwebenden Geschäft die hieraus zu erwartenden Erträge übersteigen. Drohverlustrückstellungen werden auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum