Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » D » Durchgriffsprinzip

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Durchgriffsprinzip

Als Durchgriffsprinzip (auch: Transparenzprinzip) bezeichnet man im Kontext der Einkommensbesteuerung von Personengesellschaften (z.B. OHG, KG) den Umstand, dass diese Personengesellschaften nicht selbst Steuersubjekt sind, sondern die Gewinne der Gesellschaft unmittelbar den Gesellschaftern zugerechnet werden. Es wird demzufolge bei der Besteuerung "durch die Gesellschaft hindurch auf die Gesellschafter durchgegriffen".

Das Durchgriffsprinzip ist abzugrenzen vom Trennungsprinzip, das bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) zur Anwendung kommt.

Siehe auch:
- Steueruhr Deutschlands
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger