Als Durchgriffsprinzip (auch: Transparenzprinzip) bezeichnet man im Kontext der
Einkommensbesteuerung von
Personengesellschaften (z.B. OHG, KG) den Umstand, dass diese Personengesellschaften nicht selbst
Steuersubjekt
sind, sondern die
Gewinne der Gesellschaft unmittelbar den
Gesellschaftern zugerechnet werden. Es wird demzufolge bei der Besteuerung
"durch die Gesellschaft hindurch auf die Gesellschafter durchgegriffen".
Das Durchgriffsprinzip ist abzugrenzen vom
Trennungsprinzip, das bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG)
zur Anwendung kommt.