Die Eigenkapitalveränderungsrechnung ist nach
IPSAS eine zusätzlich zur
Ergebnisrechnung zu erstellende Rechnung über sämtliche Bewegungen im
Eigenkapital der betreffenden
Gebietskörperschaft. Der Hauptzweck der Eigenkapitalveränderungsrechnung besteht darin, erfolgsneutrale (d.h. nicht in der Ergebnisrechnung erfasste) Eigenkapitalbewegungen abzubilden.