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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Einrichtungen in privater Rechtsform
Bei Einrichtungen in privater Rechtsform handelt es sich nach der
Statistik über das Personal des öffentlichen Dienstes
des Statistischen Bundesamtes um einen abgegrenzten Beschäftigungsbereich. Hierunter fallen rechtlich selbstständige
privatrechtliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit mehr als 50 Prozent unmittelbar
oder mittelbar
beteiligt ist.
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