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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Einrichtungen in privater Rechtsform

Bei Einrichtungen in privater Rechtsform handelt es sich nach der Statistik über das Personal des öffentlichen Dienstes des Statistischen Bundesamtes um einen abgegrenzten Beschäftigungsbereich. Hierunter fallen rechtlich selbstständige privatrechtliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit mehr als 50 Prozent unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum