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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Fehlerkosten

Als Fehlerkosten bezeichnet man all diejenigen Kosten, die durch Fehler verursacht wurden. Kosten entstehen hierbei vor allem dadurch, dass das Produkt durch den Fehler unbrauchbar oder minderwertig wird. Falls ein fehlerhaftes Produkt bereits ausgeliefert wurde, kann es ferner z.B. auch zu Reputationsverlusten kommen.

Siehe auch:
- Definition des Fachbegriffs "10er-Regel der Fehlerkosten"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger