|
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Festtitel
Festtitel sind in den Zuordnungsrichtlinien zum Gruppierungsplan (ZR-GPl.) verbindlich vorgeschriebene Titel, die unmittelbar in den
Haushaltsplan zu übernehmen sind. Festtitel sollen die Arbeit der Verwaltung vereinfachen.
|
|