Unter Rückgriff auf den
Wirtschaftlichkeitsgrundsatz werden in öffentlichen Verwaltungen und öffentlichen Unternehmen alternative Finanzierungsinstrumente eingesetzt.
Mit wenigen Ausnahmen (z.B.
Fundraising,
Sponsoring) handelt es sich bei diesen um
kreditähnliche Rechtsgeschäfte. Bei Kommunen ist insofern in vielen Fällen eine Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde notwendig.
Nachfolgend werden die bekanntesten alternativen Finanzierungsinstrumente namentlich genannt:
- Fundraising
- Sponsoring
- Leasing
- Sale-and-lease-back-Geschäfte (z.B. auch Cross-Border-Leasing)
- Operate-Leasing
- Finanzierungs-Leasing
- Spezialleasing
- Miete und Mietkauf
- Contracting und Intracting
- Public Private Partnership (PPP)
- Factoring oder
Forfaitierung
- Schuldscheindarlehen, Anleiheemissionen,
Bürgerkredit