Zum einen ist das Grundbuch ein Begriff aus der Buchführung. Im Grundbuch (auch: Zeitbuch, Journal) werden sämtliche Geschäftsvorfälle (auch: Verwaltungsvorfälle) chronologisch erfasst. Das Grundbuch enthält zu den einzelnen Geschäftsvorfällen i.d.R.
Angaben zu Datum, Buchungstext,
Belegnummer, Buchungssatz und den gebuchten Beträgen.
Zum anderen wird das von den Grundbuchämtern geführte amtliche Verzeichnis von Grundstücken ebenfalls Grundbuch genannt.