Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » G » Grundsätze ordnungsmäßiger öffentlicher Buchführung (GoöB)

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Grundsätze ordnungsmäßiger öffentlicher Buchführung (GoöB)

Die Grundsätze ordnungsmäßiger öffentlicher Buchführung (GoöB) sind allgemeine Regeln zur Buchführung und Bilanzierung für öffentliche Verwaltungen im Rahmen der Doppik. Sie wurden entwickelt, weil das Handelsgesetzbuch mit seinem Gläubigerschutz und der Funktion der Ausschüttungsbemessung nicht hinreichend der Zwecksetzung einer öffentlichen Rechnungslegung entspricht. Von diesen Zwecksetzungen ausgehend wurden die Grundsätze ordnungsmäßiger öffentlicher Buchführung (GoöB) in Abgrenzung zu den privatwirtschaftlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und deren notwendigen Modifikation entwickelt.

Zu den wichtigsten GoöB gehören:
- Vollständigkeit
- Richtigkeit & Willkürfreiheit
- Öffentlichkeit
- Einzelbewertung
- Klarheit & Übersichtlichkeit
- Stetigkeit
- Recht- & Ordnungsmäßigkeit

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger