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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung

Der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung ist ein klassischer Besteuerungsgrundsatz sowie ein ethisch-sozialer Besteuerungsgrundsatz, der verlangt, dass Wirtschaftssubjekte in gleichen oder gleichartigen steuerlich maßgeblichen Verhältnissen gleich zu behandeln sind. Wirtschaftssubjekte in ungleichen steuerlich maßgeblichen Verhältnissen sind in angemessener Weise unterschiedlich zu behandeln. Ferner sind die Steuergesetze auch im Zeitablauf gleichmäßig anzuwenden.

Siehe auch:
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Steueruhr Deutschlands
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"
- Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger