Der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der
Besteuerung ist ein klassischer
Besteuerungsgrundsatz sowie ein
ethisch-sozialer Besteuerungsgrundsatz, der verlangt, dass Wirtschaftssubjekte in gleichen oder gleichartigen steuerlich maßgeblichen Verhältnissen gleich zu behandeln sind. Wirtschaftssubjekte in ungleichen steuerlich maßgeblichen Verhältnissen sind in angemessener Weise unterschiedlich zu behandeln. Ferner sind die Steuergesetze auch im Zeitablauf gleichmäßig anzuwenden.