Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit (Inventur)
Der Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit ist ein
Grundsatz ordnungsmäßiger Inventur (GoI), nach dem die im
Inventar ausgewiesenen Positionen durch eine eindeutige Bezeichnung genau definiert und von anderen Positionen klar abgrenzbar sein müssen.
Die Sachverhalte müssen für einen sachverständigen Dritten in angemessener Zeit nachvollziehbar sein.