Der Grundsatz der Wohlfeilheit ist ein
steuertechnischer Besteuerungsgrundsatz. Er fordert, dass bei der Konzeption des
Steuersystems auch der Erhebungsaufwand der betreffenden Steuer Beachtung findet. Hierbei
sind sowohl der Aufwand seitens der Steuerpflichtigen als auch der Aufwand seitens
der Steuerverwaltung einzubeziehen.