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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Kassenverstärkungsrücklage
Bei der Kassenverstärkungsrücklage handelt es sich in der
Kameralistik um einen Betrag an
Kassenmitteln, der zur Sicherstellung der ordnungsmäßigen Kassenwirtschaft ohne Inanspruchnahme von
Kreditermächtigungen dient.
Eine Kassenverstärkungsrücklage sehen zum Beispiel die Bundeshaushaltsordnung und die Landeshaushaltsordnung des Landes Baden-Württemberg vor.
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