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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Kassenverstärkungsrücklage

Bei der Kassenverstärkungsrücklage handelt es sich in der Kameralistik um einen Betrag an Kassenmitteln, der zur Sicherstellung der ordnungsmäßigen Kassenwirtschaft ohne Inanspruchnahme von Kreditermächtigungen dient.

Eine Kassenverstärkungsrücklage sehen zum Beispiel die Bundeshaushaltsordnung und die Landeshaushaltsordnung des Landes Baden-Württemberg vor.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum