Als Hilfe zur Einhaltung der neuen
Staatschuldenbremse können die Länder Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein
nach Maßgabe des Gesetz zur Gewährung von
Konsolidierungshilfen (Konsolidierungshilfengesetz (KonsHilfG))
unter gewissen Bedingungen für den Zeitraum 2011 bis 2019 Konsolidierungshilfen aus dem
Bundeshaushalt in Höhe von 800 Millionen Euro jährlich erhalten.