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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Liquiditätsreserve

Als Liquiditätsreserven werden diejenigen Bestandteile des Vermögens bezeichnet, die zwar aktuell keine liquiden Mittel darstellen, aber innerhalb relativ kurzer Zeit in solche umgewandelt werden können (z.B. Wertpapiere).

Zuweilen wird unter Liquiditätsreserven auch der im Haushaltsjahr verfügbare Betrag an Zahlungsmitteln aus liquiden Mitteln, Wertpapieren und Ausleihungen verstanden, der nicht für Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit sowie Investitions- und Finanzierungstätigkeit benötigt wird.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum