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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Passivierungspflicht

Von einer Passivierungspflicht (auch: Passivierungsgebot) bezüglich einer Passivposition in der Bilanz (z.B. Verbindlichkeit) wird dann gesprochen, wenn das jeweilige Unternehmen bzw. die jeweilige Verwaltung verpflichtet ist, diese Position auf der Passivseite der Bilanz zu erfassen.

Eine Passivierungspflicht besteht z.B. für Kreditverbindlichkeiten, Pensionsrückstellungen, sowie Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung.

Gegensatz: Passivierungsverbot.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum