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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Prinzip der Einheitskasse

Das Prinzip der Einheitskasse besagt, dass Kassengeschäfte nur von der Kasse und nicht von anderen Dienststellen der Verwaltung wahrgenommen werden dürfen. Eine Ausnahme besteht i.d.R. in der Möglichkeit, die Buchführung nicht von der Kasse, sondern von einer anderen Dienststelle durchführen zu lassen.

Ziele von Einheitskassen liegen u.a. in Wirtschaftlichkeitsteigerungen sowie einer erhöhten Sicherheit und Übersichtlichkeit von Zahlungsvorgängen.

Siehe auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zum Kassenwesen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger