Das Prinzip der Einheitskasse besagt, dass Kassengeschäfte nur von der
Kasse und nicht von anderen Dienststellen der Verwaltung wahrgenommen werden dürfen. Eine Ausnahme besteht i.d.R. in der Möglichkeit, die
Buchführung nicht von der Kasse, sondern von einer anderen Dienststelle durchführen zu lassen.