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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Prüfung, überörtliche

Bei der überörtlichen Prüfung (auch: überörtliche Rechnungsprüfung) handelt es sich um eine im Abstand von mehreren Jahren von einer unabhängigen Prüfungsinstitution (z.B. Gemeindeprüfungsanstalt, Landesrechnungshof) durchzuführende Prüfung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens einer Kommune.

Gegensatz: örtliche Prüfung.

Siehe hierzu auch:
- Links zu den Institutionen der überörtlichen Kommunalprüfung

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum