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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Prüfung, örtliche
Als örtliche Prüfung (auch: örtliche Rechnungsprüfung) bezeichnet man die von einer Kommune jedes Jahr in eigener Verantwortung durchzuführende Prüfung
des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens. Ebenso sind i.d.R. die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Sondervermögens
zu prüfen. Die örtliche Prüfung wird vornehmlich vom Rechnungsprüfungsausschuss oder, falls ein solches besteht,
vom Rechnungsprüfungsamt vorgenommen.
Gegensatz: überörtliche Prüfung.
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