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Public Governance
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Public Governance
Unter Public Governance versteht man im engeren Sinne die Steuerung/Führung öffentlicher Einheiten
(Bund/Zentralstaat, Bundesstaaten, Kommunen, Sozialversicherungen,
öffentliche Unternehmen). Wichtige
Akteure von Public Governance sind die Politik (Volksvertreter) und die Führungskräfte innerhalb der
Verwaltung (Ministerpräsident, Minister, (Ober-)Bürgermeister, Amtsleiter, Abteilungsleiter, Referatsleiter
etc.). Das Hauptziel von Public Governance ist die Mehrung/Maximierung des Gemeinwohls. Public Governance sollte
sich hierbei konkret insbesondere an den Grundsätzen von
Good (Public) Governance ausrichten.
Im weiteren Sinne bezeichnet der Begriff Public Governance die Gesamtsteuerung eines Gemeinwesens -
auch unter Einbeziehung von nicht-öffentlichen Akteuren (Privatpersonen, Unternehmen, Verbände, Vereine
etc.). Ziel ist auch hier die Mehrung/Maximierung des Gemeinwohls.
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