Unter dem Transparenzprinzip (auch: Durchgriffsprinzip) versteht man bei der
Einkommensbesteuerung von
Personengesellschaften (z.B. KG, OHG) den Umstand, dass diese Personengesellschaften nicht selbst
Steuersubjekt
sind, sondern die
Gewinne der Gesellschaft vielmehr direkt den einzelnen
Gesellschaftern zugerechnet werden.
Abzugrenzen vom Transparenzprinzip ist das
Trennungsprinzip, welches bei Kapitalgesellschaften (z.B. AG, GmbH)
zur Anwendung kommt.