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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Transparenzprinzip

Unter dem Transparenzprinzip (auch: Durchgriffsprinzip) versteht man bei der Einkommensbesteuerung von Personengesellschaften (z.B. KG, OHG) den Umstand, dass diese Personengesellschaften nicht selbst Steuersubjekt sind, sondern die Gewinne der Gesellschaft vielmehr direkt den einzelnen Gesellschaftern zugerechnet werden.

Abzugrenzen vom Transparenzprinzip ist das Trennungsprinzip, welches bei Kapitalgesellschaften (z.B. AG, GmbH) zur Anwendung kommt.

Siehe auch:
- Steueruhr Deutschlands
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger