Unter dem Begriff Umwandlungsvermerk (auch: ku-Vermerk) versteht man einen
Haushaltsvermerk
im Stellenplan,
der vorsieht, Planstellen
oder andere Stellen in
eine andere Stellenart umzuwandeln.
Im Umwandlungsvermerk ist zu präzisieren, in welche Stellenart eine Stelle umgewandelt werden soll
(z.B. Angestelltenstelle in Beamtenstelle). Auch ist der geplante Zeitpunkt der Umwandlung zu konkretisieren.
Ist eine Stelle ohne nähere Angaben mit einem Umwandlungsvermerk versehen,
so gilt die nächste freiwerdende Stelle derselben Entgelt-/Besoldungsgruppe in derselben
Fachrichtung im Zeitpunkt ihres Freiwerdens als in die Stelle umgewandelt,
die in dem Umwandlungsvermerk angegeben ist.