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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Entwicklung der Anzahl der Kommunen in Deutschland seit 2002

Entwicklung der Anzahl der Kommunen in Deutschland seit 2002
19. November 2016  |  Autor: Andreas Burth



Die Analyse der Kommunalfinanzen ist eines der Hauptthemen in Weblog von HaushaltsSteuerung.de. Zur Interpretation von Finanzdaten ist es gleichwohl unerlässlich, zumindest Grundkenntnisse der Kommunalstrukturen und ihrer Veränderungsdynamiken zu erwerben. Aus diesem Grund werden in einzelnen Blog-Einträgen auch immer wieder die Grundzüge der kommunalen Strukturen in Deutschland erläutert. In diese Blog-Einträge reiht sich gleichsam der vorliegende Beitrag ein. Er stellt - differenziert nach Flächenländern und Kommunaltypen - für die Jahre 2002 bis 2014 die Entwicklung der Fallzahl der deutschen Kommunen dar.

Überblick:
- Überblick über die kommunale Familie in Deutschland
- Entwicklung der Gesamtanzahl der Kommunen
- Entwicklung der Anzahl der Gemeindeverbände über der Kreisebene
- Entwicklung der Anzahl der kreisfreien Städte
- Entwicklung der Anzahl der Landkreise
- Entwicklung der Anzahl der Gemeindeverbände unter der Kreisebene
- Entwicklung der Anzahl der kreisangehörigen Städte und Gemeinden
- Weitere Informationen



Überblick über die kommunale Familie in Deutschland

Die Kommunen sind der Oberbegriff für die Gemeinden und Gemeindeverbände. Unter die Gemeinden fallen sowohl die kreisfreien Städte als auch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Städte sind Gemeinden mit Stadtrecht. Gemeindeverbände sind in der Statistik der Sammelbegriff für die Gemeindeverbände über der Kreisebene (auch: höhere Kommunalverbände), die Landkreise und die Gemeindeverbände unter der Kreisebene. Die Landkreise sind der einzige Gemeindeverbandstyp, den es in allen Flächenländern gibt.

Hinsichtlich der kreisfreien Städte ist zu differenzieren zwischen den 103 kreisfreien Städten der 13 Flächenländer und den vier kreisfreien Städten der drei Stadtstaaten (Berlin, Bremen, Bremerhaven und Hamburg). Die Zahl der kreisfreien Städte der Stadtstaaten hat sich im hier verwendeten Betrachtungszeitraum (d.h. seit dem 30.6.2002) nicht verändert. Im vorliegenden Beitrag bleiben die kreisfreien Städte der Stadtstaaten außen vor. Untersucht werden nur die Fallzahlen der Kommunen der 13 Flächenländer.

Einordnung der kommunalen Familie in den Aufbau des deutschen Staates

Außen vor bleiben im vorliegenden Beitrag die gemeindefreien Gebiete. Dies gilt gleichermaßen für bewohnte und unbewohnte gemeindefreie Gebiete.

Die Gesamtzahl der Kommunen lässt sich in verschiedene Kommunaltypen unterteilen. Im vorliegenden Beitrag wird konkret zwischen den folgenden fünf Kommunaltypen unterschieden:
  • Gemeindeverbände über der Kreisebene
  • Kreisfreie Städte
  • Landkreise
  • Gemeindeverbände unter der Kreisebene
  • Kreisangehörige Städte und Gemeinden
Bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden wird hier nicht differenziert, ob sie einem weiteren Gemeindeverband unter der Kreisebene angehören.

Für die oben genannten Kommunaltypen wird die Entwicklung im Zeitablauf untersucht. Tendenziell ist im Betrachtungszeitraum zu beobachten, dass sich die Zahl der Kommunen (insgesamt bzw. bei bestimmten Kommunaltypen) verringert hat. Veränderungen in der Gesamtanzahl der Kommunen und/oder der Anzahl der Kommunen eines bestimmten Kommunaltyps können beispielsweise resultieren aus:
  • Freiwillige Fusion mehrerer Kommunen (z.B. freiwillige Fusion von zwei kreisangehörigen Gemeinden)
  • Durch das Land erzwungene Fusion(en) mehrerer Kommunen (z.B. erzwungene Fusion von zwei kreisangehörigen Gemeinden)
  • Gründung einer neuen Kommune (z.B. Gründung eines Gemeindeverbands unter der Kreisebene)
  • Auflösung einer Kommune (z.B. Auflösung eines Gemeindeverbands unter der Kreisebene)
  • Änderung des Status einer Kommune (z.B. aus einer kreisfreien Stadt wird eine kreisangehörige Stadt)



Entwicklung der Gesamtanzahl der Kommunen

Tabelle 1 zeigt die Entwicklung der gesamten Anzahl der Kommunen in Deutschland seit 2002. Gebietsstand ist der 30.6. des jeweiligen Jahres. Dies gilt (sofern nicht explizit anders angegeben) auch für alle übrigen Darstellungen in diesem Beitrag. Eine Differenzierung nach den fünf Kommunaltypen wird in den nachfolgenden Abschnitten vorgenommen.

In der Gesamtbetrachtung hat sich die Anzahl der Kommunen im Vergleich der Stichtage 30.6.2002 und 30.6.2014 von 14.643 auf 12.003 und damit um 18,03 Prozent verringert. Eine Erhöhung der Fallzahl ist in keinem Vorjahresvergleich zu beobachten. Die einzigen Länder, in denen keine Veränderungen in der Gesamtanzahl der Kommunen festzustellen sind, sind Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und das Saarland.

Entwicklung der Gesamtanzahl der Kommunen in den Jahren 2002 bis 2014



Entwicklung der Anzahl der Gemeindeverbände über der Kreisebene

Die Gemeindeverbände über der Kreisebene werden auch als höhere Kommunalverbände bezeichnet. Zum 30.6.2014 gibt es in Deutschland insgesamt 15 höhere Kommunalverbände. Es handelt sich konkret um den Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern, den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg, die sieben Bezirke in Bayern, den Landeswohlfahrtsverband Hessen, den Landschaftsverband Rheinland, den Landschaftsverband Westfalen-Lippe, den Regionalverband Ruhr, den Bezirksverband Pfalz und den Kommunalen Sozialverband Sachsen.

Bei den Gemeindeverbänden über der Kreisebene sind die einzigen Fallzahlveränderungen im Betrachtungszeitraum für Baden-Württemberg zu beobachten. Im Zuge einer Verwaltungsreform des Landes Baden-Württemberg wurden der Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern und der Landeswohlfahrtsverband Baden zum 31.12.2004 aufgelöst. Die Aufgaben der beiden Landeswohlfahrtsverbände wurden auf die kreisfreien Städte, auf die Landkreise sowie auf den zum 1.1.2005 neu gegründeten Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg verteilt.

Ungeachtet ihrer Auflösung wurden sowohl der Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern als auch der Landeswohlfahrtsverband Baden in den Folgejahren weiterhin statistisch als Gemeindeverbände über der Kreisebene geführt. Der aufgelöste Landeswohlfahrtsverband Baden wird in der hier verwendeten Rechnungsstatistik erstmals in der Ausgabe 2012 nicht mehr als Gemeindeverband über der Kreisebene aufgeführt. Der eigentlich ebenso aufgelöste Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern ist auch zum 30.6.2014 noch immer nicht aus der Statistik verschwunden.

Entwicklung der Anzahl der Gemeindeverbände über der Kreisebene in den Jahren 2002 bis 2014



Entwicklung der Anzahl der kreisfreien Städte

Kreisfreie Städte sind Städte, die keinem Landkreis angehören. Zum 30.6.2014 gibt es insgesamt 103 kreisfreie Städte in Deutschland. Das Saarland ist das einzige Flächenland, das keine kreisfreien Städte hat. In Baden-Württemberg werden die kreisfreien Städte als Stadtkreise bezeichnet.

Nicht zu den kreisfreien Städten zählen in der Statistik die regionsangehörigen Großstädte Aachen, Hannover und Saarbrücken. Sie werden aufgrund ihrer Regionszugehörigkeit bei den kreisangehörigen Städten aufgeführt.

In den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen hat sich die Anzahl kreisfreier Städte seit dem 30.6.2002 nicht geändert. Fallzahländerungen sind lediglich in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen festzustellen.

In Mecklenburg-Vorpommern verringerte sich aufgrund der Kreisgebietsreform 2011 die Zahl der kreisfreien Städte von sechs auf zwei. Die vier ehemals kreisfreien Städte (Greifswald, Neubrandenburg, Stralsund und Wismar) haben seit dem 4.9.2011 den Status von kreisangehörigen Städten. Nur die Landeshauptstadt Schwerin und die Stadt Rostock haben weiterhin den Status einer kreisfreien Stadt.

In Nordrhein-Westfalen erklärt sich Reduktion der Fallzahl durch die Gründung der Städteregion Aachen zum 21.10.2009. Die Städteregion Aachen umfasst das Gebiet des ehemaligen Kreises Aachen und der zuvor noch kreisfreien Stadt Aachen. Aufgrund der Zugehörigkeit zur Städteregion Aachen wird die Stadt Aachen in der Statistik nicht mehr als kreisfreie Stadt, sondern als kreisangehörige Stadt eingestuft.

Mit Wirkung zum 1.8.2008 kam es auch in Sachsen zu einer Gebietsreform. Die Gebietsreform führte dazu, dass sich die Anzahl der kreisfreien Städte von sieben auf drei verringerte. Görlitz, Hoyerswerda, Plauen und Zwickau haben durch die Reform den Status einer kreisfreien Stadt verloren und zählen nun zu den kreisangehörigen Städten.

Eine weitere Gebietsreform wurde zum 1.7.2007 in Sachsen-Anhalt vollzogen. Sie führte zu keinen Veränderungen in der Anzahl kreisfreier Städte. Die ehemalige kreisfreie Stadt Dessau wurde allerdings um die zum aufgelösten Landkreis Anhalt-Zerbst gehörende Stadt Roßlau (Elbe) erweitert. Die neu entstandene kreisfreie Stadt heißt seitdem Dessau-Roßlau.

Entwicklung der Anzahl der kreisfreien Städte in den Jahren 2002 bis 2014

Die zur Erstellung von Tabelle 3 verwendeten Quellen lassen nur eine Analyse bis zum 30.6.2014 zu. Mit der vom Statistischen Bundesamt publizierten Statistik über den Realsteuervergleich 2015 ist für die kreisfreien Städte ergänzend eine Betrachtung der Fallzahl zum Gebietsstand 31.12.2015 möglich. Laut Realsteuervergleich liegt die Gesamtanzahl kreisfreier Städte der Flächenländer auch zum 31.12.2015 noch bei 103. In den einzelnen Ländern haben sich bei der Anzahl kreisfreier Städte ebenfalls keine Änderungen ergeben.



Entwicklung der Anzahl der Landkreise

Die Landkreise sind Gemeindeverbände, die für die ihnen angehörigen Städte und Gemeinden eine Reihe von Aufgaben (z.B. Jugendhilfe, Volkshochschulen, Krankenhäuser, Kreisstraßen, öffentlicher Personennahverkehr) erbringen. In Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein werden die Landkreise kurz als Kreise bezeichnet. Unter die Landkreise fallen in der Statistik auch die Städteregion Aachen, die Region Hannover und der Regionalverband Saarbrücken. Landkreise gibt es in allen 13 Flächenländern.

In folgenden Ländern haben sich in der Gruppe der Landkreise keine Veränderungen seit dem 30.6.2002 ergeben: Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen. In Nordrhein-Westfalen ist die Fallzahl der Kreise konstant geblieben. Wie bereits oben erwähnt, wurde jedoch zum 21.10.2009 die Städteregion Aachen gegründet. Mit der Gründung der Städteregion Aachen wurde der Kreis Aachen aufgelöst.

Die bereits im Kontext der kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern angesprochene Kreisgebietsreform 2011 führte auch zu einer Änderung in der Anzahl der Landkreise. Die Zahl der Landkreise in Mecklenburg-Vorpommern wurde zum 4.9.2011 von zwölf auf sechs vermindert. Auch in Sachsen führte die Gebietsreform zum 1.8.2008 zu einer geringeren Fallzahl der Landkreise. Während es vor der Gebietsreform in Sachsen noch 22 Landkreise gab, sind es nun nur noch zehn Landkreise. Ebenfalls nochmals zu erwähnen ist die Gebietsreform 2007 in Sachsen-Anhalt. Die Gebietsreform in Sachsen-Anhalt reduzierte die Anzahl der Landkreise zum 1.7.2007 von 21 auf elf.

Entwicklung der Anzahl der Landkreise in den Jahren 2002 bis 2014

Die zur Erstellung von Tabelle 4 genutzten Datenquellen ermöglichen nur eine Betrachtung bis zum 30.6.2014. Mit dem Realsteuervergleich 2015 des Statistischen Bundesamtes ist für die Landkreise zusätzliche eine Untersuchung der Fallzahlen zum Gebietsstand 31.12.2015 durchführbar. Gemäß Realsteuervergleich liegt die Gesamtanzahl der Landkreise auch zum 31.12.2015 noch bei 295. In den einzelnen Flächenländern haben sich keine Veränderungen ergeben.



Entwicklung der Anzahl der Gemeindeverbände unter der Kreisebene

Gemeindeverbände unter der Kreisebene gibt es nicht in allen Flächenländern. Je nach Flächenland haben sie zudem andere Bezeichnungen. In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein heißen sie Ämter. In Niedersachsen werden sie als Samtgemeinden, in Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt als Verbandsgemeinden, in Sachsen als Verwaltungsverbände und in Thüringen als Verwaltungsgemeinschaften bezeichnet. Die übrigen Länder haben keine Gemeindeverbände unter der Kreisebene.

Die Verwaltungsgemeinschaften in Baden-Württemberg und Bayern sowie der Regionalverband FrankfurtRheinMain in Hessen werden nicht zu den Gemeindeverbänden, sondern zu den Zweckverbänden gezählt. Gleiches gilt für die Regionalverbände in Baden-Württemberg, die in der Statistik ebenfalls als Zweckverbände geführt werden.

Im Betrachtungszeitraum von Tabelle 5 hat sich die Gesamtzahl der Gemeindeverbände unter der Kreisebene in jedem Vorjahresvergleich verringert. Im Vergleich der Gebietsstände 30.6.2002 und 30.6.2014 ist eine Reduktion um 43,27 Prozent zu beobachten.

In einzelnen Ländern sind im Vorjahresvergleich deutliche Veränderungen in der Anzahl der Gemeindeverbände unter der Kreisebene zu beobachten. Ein Beispiel ist Brandenburg. In Brandenburg gab es im Jahr 2003 eine Gemeindereform, durch die zum 26.10.2003 auch Zahl der Ämter deutlich zurückging.

Entwicklung der Anzahl der Gemeindeverbände unter der Kreisebene in den Jahren 2002 bis 2014



Entwicklung der Anzahl der kreisangehörigen Städte und Gemeinden

Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind Städte und Gemeinden, die einem Landkreis angehörigen. Sie bilden die unterste Ebene im Aufbau der kommunalen Familie Deutschlands. Zugleich handelt es sich jedoch auch um denjenigen Kommunaltyp, der die größten Fallzahlen aufweist. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden können einem weiteren Gemeindeverband unter der Kreisebene angehörigen. Die regionsangehörigen Städte und Gemeinden (wie z.B. die Großstädte Aachen, Hannover und Saarbrücken) zählen in der Statistik ebenfalls zu den kreisangehörigen Städten und Gemeinden.

In der Tendenz hat sich die Anzahl kreisangehöriger Städte und Gemeinden im Zeitablauf merklich verringert. Im Vergleich der Gebietsstände 30.6.2002 und 30.6.2014 ist eine Reduktion um 2.159 Städte und Gemeinden bzw. um 16,40 Prozent zu beobachten. Ein wesentlicher Grund sind Gemeindefusionen. Nur in wenigen Fällen sind Erhöhungen in der Fallzahl festzustellen. Ein Beispiel ist Nordrhein-Westfalen. Durch die bereits oben erwähnte Gründung der Städteregion Aachen zum 21.10.2009 wird die Stadt Aachen in der Statistik nun nicht mehr als kreisfreie Stadt, sondern als kreisangehörige Stadt geführt.

Die einzigen Länder, in denen sich die Gesamtzahl der kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Zeitraum 30.6.2002 bis 30.6.2014 nicht geändert hat, sind Bayern, Hessen und das Saarland. In den übrigen Ländern erfolgte die Reduktion der Fallzahlen i.d.R. als ein "schleichender" Prozess. Größere Sprünge in der Anzahl der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind für Brandenburg und Sachsen-Anhalt zu beobachten. Für die sprunghafte Verringerung in Brandenburg war v.a. die bereits zuvor erwähnte Gemeindereform zum 26.10.2003 verantwortlich. In Sachsen-Anhalt führte in den Jahren 2009 bis 2011 eine Gemeindegebietsreform zu einer merklichen Verminderung der Anzahl kreisangehöriger Städte und Gemeinden (die erste bis zum 30.6.2009 laufende Phase dieser Gemeindegebietsreform war noch freiwillig).

Entwicklung der Anzahl der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in den Jahren 2002 bis 2014

Die zur Erstellung von Tabelle 6 verwendeten Quellen ermöglichen nur eine Betrachtung bis zum 30.6.2014. Mit dem Realsteuervergleich 2015 des Statistischen Bundesamtes ist für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden ergänzend eine Analyse der Fallzahlen zum Gebietsstand 31.12.2015 möglich. Gemäß Realsteuervergleich gibt es zum 31.12.2015 insgesamt 10.985 kreisangehörige Städte und Gemeinden. Im Vergleich der Gebietsstände 30.6.2014 und 31.12.2015 sind Fallzahländerungen nur in den Ländern Mecklenburg-Vorpommern (von 755 auf 753), Niedersachsen (von 983 auf 965) und Sachsen (von 429 auf 426) festzustellen. Alle übrigen Flächenländer haben laut Realsteuervergleich zum 31.12.2015 die gleiche Anzahl kreisangehöriger Städte und Gemeinden wie zum 30.6.2014.



Weitere Informationen

Weiterführende Beiträge zu den Kommunalstrukturen in Deutschland können Sie auf HaushaltsSteuerung.de über folgenden Link abrufen.

» Blog-Einträge zum Thema "Kommunale Strukturen & Rahmenbedingungen"
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

Ein Video, das u.a. die Kommunalstrukturen in Deutschland behandelt, finden Sie hier:







©  Andreas Burth, Marc Gnädinger