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Entwicklung der Anzahl der Kommunen in Deutschland seit 2002
Entwicklung der Anzahl der Kommunen in Deutschland seit 2002
19. November 2016 |
Autor: Andreas Burth
Die Analyse der Kommunalfinanzen ist eines der Hauptthemen in Weblog von HaushaltsSteuerung.de. Zur Interpretation von
Finanzdaten ist es gleichwohl unerlässlich, zumindest Grundkenntnisse der Kommunalstrukturen und ihrer Veränderungsdynamiken
zu erwerben. Aus diesem Grund werden in einzelnen Blog-Einträgen auch immer wieder die Grundzüge der kommunalen Strukturen
in Deutschland erläutert. In diese Blog-Einträge reiht sich gleichsam der vorliegende Beitrag ein. Er stellt - differenziert nach
Flächenländern und Kommunaltypen - für die Jahre 2002 bis 2014 die Entwicklung der Fallzahl der deutschen Kommunen dar.
Überblick:
- Überblick über die kommunale Familie in Deutschland
- Entwicklung der Gesamtanzahl der Kommunen
- Entwicklung der Anzahl der Gemeindeverbände über der Kreisebene
- Entwicklung der Anzahl der kreisfreien Städte
- Entwicklung der Anzahl der Landkreise
- Entwicklung der Anzahl der Gemeindeverbände unter der Kreisebene
- Entwicklung der Anzahl der kreisangehörigen Städte und Gemeinden
- Weitere Informationen
Überblick über die kommunale Familie in Deutschland
Die Kommunen sind der Oberbegriff für die Gemeinden und Gemeindeverbände. Unter die Gemeinden fallen sowohl die kreisfreien
Städte als auch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Städte sind Gemeinden mit Stadtrecht. Gemeindeverbände sind in der
Statistik der Sammelbegriff für die Gemeindeverbände über der Kreisebene (auch: höhere Kommunalverbände), die Landkreise und
die Gemeindeverbände unter der Kreisebene. Die Landkreise sind der einzige Gemeindeverbandstyp, den es in allen Flächenländern gibt.
Hinsichtlich der kreisfreien Städte ist zu differenzieren zwischen den 103 kreisfreien Städten der 13 Flächenländer und den
vier kreisfreien Städten der drei Stadtstaaten (Berlin, Bremen, Bremerhaven und Hamburg). Die Zahl der kreisfreien Städte der
Stadtstaaten hat sich im hier verwendeten Betrachtungszeitraum (d.h. seit dem 30.6.2002) nicht verändert. Im vorliegenden
Beitrag bleiben die kreisfreien Städte der Stadtstaaten außen vor. Untersucht werden nur die Fallzahlen der Kommunen der 13 Flächenländer.
Außen vor bleiben im vorliegenden Beitrag die gemeindefreien Gebiete. Dies gilt gleichermaßen für bewohnte und unbewohnte
gemeindefreie Gebiete.
Die Gesamtzahl der Kommunen lässt sich in verschiedene Kommunaltypen unterteilen. Im vorliegenden Beitrag wird konkret zwischen
den folgenden fünf Kommunaltypen unterschieden:
- Gemeindeverbände über der Kreisebene
- Kreisfreie Städte
- Landkreise
- Gemeindeverbände unter der Kreisebene
- Kreisangehörige Städte und Gemeinden
Bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden wird hier nicht differenziert, ob sie einem weiteren Gemeindeverband unter der
Kreisebene angehören.
Für die oben genannten Kommunaltypen wird die Entwicklung im Zeitablauf untersucht. Tendenziell ist im Betrachtungszeitraum zu
beobachten, dass sich die Zahl der Kommunen (insgesamt bzw. bei bestimmten Kommunaltypen) verringert hat. Veränderungen in der
Gesamtanzahl der Kommunen und/oder der Anzahl der Kommunen eines bestimmten Kommunaltyps können beispielsweise resultieren aus:
- Freiwillige Fusion mehrerer Kommunen (z.B. freiwillige Fusion von zwei kreisangehörigen Gemeinden)
- Durch das Land erzwungene Fusion(en) mehrerer Kommunen (z.B. erzwungene Fusion von zwei kreisangehörigen Gemeinden)
- Gründung einer neuen Kommune (z.B. Gründung eines Gemeindeverbands unter der Kreisebene)
- Auflösung einer Kommune (z.B. Auflösung eines Gemeindeverbands unter der Kreisebene)
- Änderung des Status einer Kommune (z.B. aus einer kreisfreien Stadt wird eine kreisangehörige Stadt)
Entwicklung der Gesamtanzahl der Kommunen
Tabelle 1 zeigt die Entwicklung der gesamten Anzahl der Kommunen in Deutschland seit 2002. Gebietsstand ist der 30.6. des jeweiligen
Jahres. Dies gilt (sofern nicht explizit anders angegeben) auch für alle übrigen Darstellungen in diesem Beitrag. Eine Differenzierung
nach den fünf Kommunaltypen wird in den nachfolgenden Abschnitten vorgenommen.
In der Gesamtbetrachtung hat sich die Anzahl der Kommunen im Vergleich der Stichtage 30.6.2002 und 30.6.2014 von 14.643 auf 12.003
und damit um 18,03 Prozent verringert. Eine Erhöhung der Fallzahl ist in keinem Vorjahresvergleich zu beobachten. Die einzigen Länder,
in denen keine Veränderungen in der Gesamtanzahl der Kommunen festzustellen sind, sind Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und das Saarland.
Entwicklung der Anzahl der Gemeindeverbände über der Kreisebene
Die Gemeindeverbände über der Kreisebene werden auch als höhere Kommunalverbände bezeichnet. Zum 30.6.2014 gibt es in Deutschland insgesamt
15 höhere Kommunalverbände. Es handelt sich konkret um den Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern, den Kommunalverband für Jugend
und Soziales Baden-Württemberg, die sieben Bezirke in Bayern, den Landeswohlfahrtsverband Hessen, den Landschaftsverband Rheinland, den
Landschaftsverband Westfalen-Lippe, den Regionalverband Ruhr, den Bezirksverband Pfalz und den Kommunalen Sozialverband Sachsen.
Bei den Gemeindeverbänden über der Kreisebene sind die einzigen Fallzahlveränderungen im Betrachtungszeitraum für Baden-Württemberg zu
beobachten. Im Zuge einer Verwaltungsreform des Landes Baden-Württemberg wurden der Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern und
der Landeswohlfahrtsverband Baden zum 31.12.2004 aufgelöst. Die Aufgaben der beiden Landeswohlfahrtsverbände wurden auf die kreisfreien
Städte, auf die Landkreise sowie auf den zum 1.1.2005 neu gegründeten Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg verteilt.
Ungeachtet ihrer Auflösung wurden sowohl der Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern als auch der Landeswohlfahrtsverband Baden
in den Folgejahren weiterhin statistisch als Gemeindeverbände über der Kreisebene geführt. Der aufgelöste Landeswohlfahrtsverband Baden
wird in der hier verwendeten Rechnungsstatistik erstmals in der Ausgabe 2012 nicht mehr als Gemeindeverband über der Kreisebene aufgeführt.
Der eigentlich ebenso aufgelöste Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern ist auch zum 30.6.2014 noch immer nicht aus der Statistik
verschwunden.
Entwicklung der Anzahl der kreisfreien Städte
Kreisfreie Städte sind Städte, die keinem Landkreis angehören. Zum 30.6.2014 gibt es insgesamt 103 kreisfreie Städte in Deutschland. Das
Saarland ist das einzige Flächenland, das keine kreisfreien Städte hat. In Baden-Württemberg werden die kreisfreien Städte als Stadtkreise
bezeichnet.
Nicht zu den kreisfreien Städten zählen in der Statistik die regionsangehörigen Großstädte Aachen, Hannover und Saarbrücken. Sie werden
aufgrund ihrer Regionszugehörigkeit bei den kreisangehörigen Städten aufgeführt.
In den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein
und Thüringen hat sich die Anzahl kreisfreier Städte seit dem 30.6.2002 nicht geändert. Fallzahländerungen sind lediglich in Mecklenburg-Vorpommern,
Nordrhein-Westfalen und Sachsen festzustellen.
In Mecklenburg-Vorpommern verringerte sich aufgrund der Kreisgebietsreform 2011 die Zahl der kreisfreien Städte von sechs auf zwei. Die
vier ehemals kreisfreien Städte (Greifswald, Neubrandenburg, Stralsund und Wismar) haben seit dem 4.9.2011 den Status von kreisangehörigen
Städten. Nur die Landeshauptstadt Schwerin und die Stadt Rostock haben weiterhin den Status einer kreisfreien Stadt.
In Nordrhein-Westfalen erklärt sich Reduktion der Fallzahl durch die Gründung der Städteregion Aachen zum 21.10.2009. Die Städteregion
Aachen umfasst das Gebiet des ehemaligen Kreises Aachen und der zuvor noch kreisfreien Stadt Aachen. Aufgrund der Zugehörigkeit zur
Städteregion Aachen wird die Stadt Aachen in der Statistik nicht mehr als kreisfreie Stadt, sondern als kreisangehörige Stadt eingestuft.
Mit Wirkung zum 1.8.2008 kam es auch in Sachsen zu einer Gebietsreform. Die Gebietsreform führte dazu, dass sich die Anzahl der kreisfreien
Städte von sieben auf drei verringerte. Görlitz, Hoyerswerda, Plauen und Zwickau haben durch die Reform den Status einer kreisfreien
Stadt verloren und zählen nun zu den kreisangehörigen Städten.
Eine weitere Gebietsreform wurde zum 1.7.2007 in Sachsen-Anhalt vollzogen. Sie führte zu keinen Veränderungen in der Anzahl kreisfreier
Städte. Die ehemalige kreisfreie Stadt Dessau wurde allerdings um die zum aufgelösten Landkreis Anhalt-Zerbst gehörende Stadt Roßlau (Elbe)
erweitert. Die neu entstandene kreisfreie Stadt heißt seitdem Dessau-Roßlau.
Die zur Erstellung von Tabelle 3 verwendeten Quellen lassen nur eine Analyse bis zum 30.6.2014 zu. Mit der vom Statistischen Bundesamt publizierten
Statistik über den Realsteuervergleich 2015 ist für die kreisfreien Städte ergänzend eine Betrachtung der Fallzahl zum Gebietsstand 31.12.2015
möglich. Laut Realsteuervergleich liegt die Gesamtanzahl kreisfreier Städte der Flächenländer auch zum 31.12.2015 noch bei 103. In den einzelnen Ländern
haben sich bei der Anzahl kreisfreier Städte ebenfalls keine Änderungen ergeben.
Entwicklung der Anzahl der Landkreise
Die Landkreise sind Gemeindeverbände, die für die ihnen angehörigen Städte und Gemeinden eine Reihe von Aufgaben (z.B. Jugendhilfe,
Volkshochschulen, Krankenhäuser, Kreisstraßen, öffentlicher Personennahverkehr) erbringen. In Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein
werden die Landkreise kurz als Kreise bezeichnet. Unter die Landkreise fallen in der Statistik auch die Städteregion Aachen, die Region
Hannover und der Regionalverband Saarbrücken. Landkreise gibt es in allen 13 Flächenländern.
In folgenden Ländern haben sich in der Gruppe der Landkreise keine Veränderungen seit dem 30.6.2002 ergeben: Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg,
Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen. In Nordrhein-Westfalen ist die Fallzahl der Kreise
konstant geblieben. Wie bereits oben erwähnt, wurde jedoch zum 21.10.2009 die Städteregion Aachen gegründet. Mit der Gründung der
Städteregion Aachen wurde der Kreis Aachen aufgelöst.
Die bereits im Kontext der kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern angesprochene Kreisgebietsreform 2011 führte auch zu einer
Änderung in der Anzahl der Landkreise. Die Zahl der Landkreise in Mecklenburg-Vorpommern wurde zum 4.9.2011 von zwölf auf sechs vermindert. Auch in Sachsen
führte die Gebietsreform zum 1.8.2008 zu einer geringeren Fallzahl der Landkreise. Während es vor der Gebietsreform in Sachsen noch
22 Landkreise gab, sind es nun nur noch zehn Landkreise. Ebenfalls nochmals zu erwähnen ist die Gebietsreform 2007 in Sachsen-Anhalt.
Die Gebietsreform in Sachsen-Anhalt reduzierte die Anzahl der Landkreise zum 1.7.2007 von 21 auf elf.
Die zur Erstellung von Tabelle 4 genutzten Datenquellen ermöglichen nur eine Betrachtung bis zum 30.6.2014. Mit dem Realsteuervergleich
2015 des Statistischen Bundesamtes ist für die Landkreise zusätzliche eine Untersuchung der Fallzahlen zum Gebietsstand 31.12.2015 durchführbar.
Gemäß Realsteuervergleich liegt die Gesamtanzahl der Landkreise auch zum 31.12.2015 noch bei 295. In den einzelnen Flächenländern haben sich keine Veränderungen ergeben.
Entwicklung der Anzahl der Gemeindeverbände unter der Kreisebene
Gemeindeverbände unter der Kreisebene gibt es nicht in allen Flächenländern. Je nach Flächenland haben sie zudem andere
Bezeichnungen. In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein heißen sie Ämter. In Niedersachsen
werden sie als Samtgemeinden, in Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt als Verbandsgemeinden, in Sachsen als Verwaltungsverbände und in Thüringen als
Verwaltungsgemeinschaften bezeichnet. Die übrigen Länder haben keine Gemeindeverbände unter der Kreisebene.
Die Verwaltungsgemeinschaften in Baden-Württemberg und Bayern sowie der Regionalverband FrankfurtRheinMain in Hessen werden
nicht zu den Gemeindeverbänden, sondern zu den
Zweckverbänden gezählt. Gleiches gilt für die Regionalverbände in Baden-Württemberg,
die in der Statistik ebenfalls als Zweckverbände geführt werden.
Im Betrachtungszeitraum von Tabelle 5 hat sich die Gesamtzahl der Gemeindeverbände unter der Kreisebene in jedem Vorjahresvergleich
verringert. Im Vergleich der Gebietsstände 30.6.2002 und 30.6.2014 ist eine Reduktion um 43,27 Prozent zu beobachten.
In einzelnen Ländern sind im Vorjahresvergleich deutliche Veränderungen in der Anzahl der Gemeindeverbände unter der Kreisebene
zu beobachten. Ein Beispiel ist Brandenburg. In Brandenburg gab es im Jahr 2003 eine Gemeindereform, durch die zum 26.10.2003
auch Zahl der Ämter deutlich zurückging.
Entwicklung der Anzahl der kreisangehörigen Städte und Gemeinden
Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind Städte und Gemeinden, die einem Landkreis angehörigen. Sie bilden
die unterste Ebene im Aufbau der kommunalen Familie Deutschlands. Zugleich handelt es sich jedoch auch um denjenigen
Kommunaltyp, der die größten Fallzahlen aufweist. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden können einem weiteren
Gemeindeverband unter der Kreisebene angehörigen. Die regionsangehörigen Städte und Gemeinden (wie z.B. die Großstädte
Aachen, Hannover und Saarbrücken) zählen in der Statistik ebenfalls zu den kreisangehörigen Städten und Gemeinden.
In der Tendenz hat sich die Anzahl kreisangehöriger Städte und Gemeinden im Zeitablauf merklich verringert. Im
Vergleich der Gebietsstände 30.6.2002 und 30.6.2014 ist eine Reduktion um 2.159 Städte und Gemeinden bzw. um 16,40
Prozent zu beobachten. Ein wesentlicher Grund sind Gemeindefusionen. Nur in wenigen Fällen sind Erhöhungen in der
Fallzahl festzustellen. Ein Beispiel ist Nordrhein-Westfalen. Durch die bereits oben erwähnte Gründung der Städteregion
Aachen zum 21.10.2009 wird die Stadt Aachen in der Statistik nun nicht mehr als kreisfreie Stadt, sondern als kreisangehörige
Stadt geführt.
Die einzigen Länder, in denen sich die Gesamtzahl der kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Zeitraum 30.6.2002
bis 30.6.2014 nicht geändert hat, sind Bayern, Hessen und das Saarland. In den übrigen Ländern erfolgte die Reduktion
der Fallzahlen i.d.R. als ein "schleichender" Prozess. Größere Sprünge in der Anzahl der kreisangehörigen Städte und
Gemeinden sind für Brandenburg und Sachsen-Anhalt zu beobachten. Für die sprunghafte Verringerung in Brandenburg
war v.a. die bereits zuvor erwähnte Gemeindereform zum 26.10.2003 verantwortlich. In Sachsen-Anhalt führte in den Jahren 2009 bis 2011 eine
Gemeindegebietsreform zu einer merklichen Verminderung der Anzahl kreisangehöriger Städte und Gemeinden
(die erste bis zum 30.6.2009 laufende Phase dieser Gemeindegebietsreform war noch freiwillig).
Die zur Erstellung von Tabelle 6 verwendeten Quellen ermöglichen nur eine Betrachtung bis zum 30.6.2014. Mit dem
Realsteuervergleich 2015 des Statistischen Bundesamtes ist für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden ergänzend
eine Analyse der Fallzahlen zum Gebietsstand 31.12.2015 möglich. Gemäß Realsteuervergleich gibt es zum 31.12.2015
insgesamt 10.985 kreisangehörige Städte und Gemeinden. Im Vergleich der Gebietsstände 30.6.2014 und 31.12.2015 sind
Fallzahländerungen nur in den Ländern Mecklenburg-Vorpommern (von 755 auf 753), Niedersachsen (von 983 auf 965) und
Sachsen (von 429 auf 426) festzustellen. Alle übrigen Flächenländer haben laut Realsteuervergleich zum 31.12.2015
die gleiche Anzahl kreisangehöriger Städte und Gemeinden wie zum 30.6.2014.
Weitere Informationen
Weiterführende Beiträge zu den Kommunalstrukturen in Deutschland können Sie auf HaushaltsSteuerung.de über folgenden Link abrufen.
» Blog-Einträge zum Thema "Kommunale Strukturen & Rahmenbedingungen"
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
Ein Video, das u.a. die Kommunalstrukturen in Deutschland behandelt, finden Sie hier:
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