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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Ablösebetrag

Der Ablösebetrag ist im Kontext von Ablöseverträgen derjenige Geldbetrag, den eine zukünftig beitragspflichtige Person/Organisation (z.B. im Kontext von Erschließungsbeiträgen) vorab (d.h. vor Entstehen der Beitragspflicht) an die betreffende Gebietskörperschaft leisten kann. Im Gegenzug für die Leistung des Ablösebetrags entfällt für die Person/Organisation die Pflicht zur Leistung des (eigentlichen) Beitrags.

Der Ablösebetrag ist in der Höhe fest determiniert. Dies bedeutet, dass selbst wenn sich der Ablösebetrag im Nachhinein als in seiner Höhe zu hoch oder zu niedrig herausstellt, dies nicht zu einer nachträglichen Senkung oder Erhöhung des Ablösebetrags führt.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger