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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Abschreibungsprozentsatz

Der Abschreibungsprozentsatz ist derjenige Prozentsatz vom ursprünglichen Wert des Vermögensgegenstandes bzw. z.T. auch vom Restbuchwert bei degressiver Abschreibung, der im betrachteten Jahr abgeschrieben wird. Im Falle der linearen Abschreibung ergibt sich der Abschreibungsprozentsatz über 100 geteilt durch die Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes.

Beispiel:
Die Polizei hat ein neues Einsatzfahrzeug gekauft, das über 10 Jahre genutzt werden soll und linear abzuschreiben ist. Der Abschreibungsprozentsatz beträgt somit 10% pro Jahr.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger