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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Anlagenbuchführung

Die Anlagenbuchführung umfasst Informationen über die im Zuge der Inventur erfassten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Zweck der Anlagenbuchführung ist vor allem die Bestimmung der Abschreibungsbeträge.

Die Aufgabe der Anlagenbuchführung wird von der Anlagenbuchhaltung wahrgenommen.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zur Anlagenbuchhaltung)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger