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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Inventur

Als Inventur bezeichnet man die einmal jährlich durchzuführende Erfassung und Bewertung aller Vermögensgegenstände und Schulden zum Abschlussstichtag. Die Inventur ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Inventur (GoI) durchzuführen. Das Ergebnis der Inventur ist das Inventar. Das Inventar stellt die Grundlage für die Aufstellung der Bilanz dar.

Die Inventurplanung fußt auf dem sog. Inventurrahmenplan, welcher sich aus dem Personalplan, dem Sachplan und dem Zeitplan zusammensetzt.

Bezüglich des Zeitpunktes bzw. Zeitraumes der Inventur wird unterschieden zwischen:
- Stichtagsinventur
- permanente Inventur
- verlegte Inventur

Des Weiteren wird hinsichtlich der Art der Inventur-Durchführung unterschieden zwischen der körperlichen Inventur und der Buchinventur.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zur Inventur)
- Linksammlung zu Richtlinien aus dem Finanzbereich (u.a. Inventurrichtlinien)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger