Die Vorbereitung, Durchführung, Überwachung und Aufbereitung der Inventur hat nach bestimmten Grundsätze, den sog. Grundsätzen ordnungsmäßiger Inventur (GoI), zu erfolgen. Die GoI
lassen sich hierbei aus den
Grundsätzen ordnungsmäßiger (öffentlicher) Buchführung (GoöB) ableiten. Für die Inventur gelten daher im Grunde genommen die gleichen formalen Grundsätze wie für das übrige Haushalts- und Rechnungswesen.