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Grundsatz der Richtigkeit der Bestandsaufnahme und Willkürfreiheit
Der Grundsatz der Richtigkeit der Bestandsaufnahme und Willkürfreiheit ist ein
Grundsatz ordnungsmäßiger Inventur (GoI)
, demzufolge alle durch die
Inventur
erfassten
Vermögensgegenstände
und
Schulden
sachlich korrekt und mit den Tatsachen übereinstimmend erfasst werden müssen.
Siehe auch:
-
Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zur Inventur)
-
Linksammlung zu Richtlinien aus dem Finanzbereich (u.a. Inventurrichtlinien)
© Andreas Burth, Marc Gnädinger