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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Grundsatz der Richtigkeit der Bestandsaufnahme und Willkürfreiheit

Der Grundsatz der Richtigkeit der Bestandsaufnahme und Willkürfreiheit ist ein Grundsatz ordnungsmäßiger Inventur (GoI), demzufolge alle durch die Inventur erfassten Vermögensgegenstände und Schulden sachlich korrekt und mit den Tatsachen übereinstimmend erfasst werden müssen.

Siehe auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zur Inventur)
- Linksammlung zu Richtlinien aus dem Finanzbereich (u.a. Inventurrichtlinien)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger